Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lichtbilderliebe – Fotografie
Stand: 31.03.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lichtbilderliebe, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, über die Erbringung fotografischer Leistungen, insbesondere Familien-, Paar-, Baby-, Kinder- und Portraitshootings.
(2) Grundlage des Vertrags ist das jeweilige individuelle Angebot der Fotografin. Im Angebot werden die vereinbarten Leistungen und die hierfür geschuldete Vergütung festgelegt.
(3) Die Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder Nachricht) bestätigt und die Fotografin den Auftrag bestätigt oder die Fotografin die Auftragsbestätigung übermittelt.
(5) Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Fototermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Die Fotografin hält diesen Zeitraum für den Auftraggeber frei und kann ihn während der Reservierung grundsätzlich nicht anderweitig vergeben.
(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen und Durchführung des Shootings
(1) Art und Umfang der fotografischen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
(2) Die Fotografin ist hinsichtlich Bildauffassung, Motivwahl, Perspektive, Lichtgestaltung, Bildkomposition und künstlerisch-technischer Umsetzung grundsätzlich frei. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Aufnahmen oder bestimmte Motive besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Die Fotografin trifft die Auswahl der zur Bearbeitung vorgesehenen Fotografien nach eigenen gestalterischen und technischen Kriterien. Eine Herausgabe sämtlicher während des Shootings entstandener Aufnahmen ist nicht geschuldet.
(4) Die Fotografin ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Dritte und Dienstleister einzusetzen, insbesondere für Bildbearbeitung, Druck und sonstige Labor- oder Produktionsleistungen.
(5) Die vereinbarte Shootingdauer beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Verspätungen des Auftraggebers können die zur Verfügung stehende Shootingzeit entsprechend verkürzen, sofern die Verspätung nicht von der Fotografin zu vertreten ist.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Für die vereinbarten fotografischen Leistungen wird die im Angebot festgelegte Vergütung berechnet.
(2) Zusätzlich vereinbarte Leistungen und Nebenkosten, insbesondere Fahrtkosten, zusätzliche Bilddateien, Abzüge, Alben oder sonstige Produkte, werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Fotografin ist insbesondere berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und weiteren Verzugskosten geltend zu machen.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung werden die vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Fotografien nur im gesetzlich zulässigen Umfang eingeräumt.
§ 4 Terminreservierung, Verschiebung und Stornierung
(1) Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Fototermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Die Fotografin hält den vereinbarten Zeitraum frei und kann diesen während der Reservierung grundsätzlich nicht anderweitig vergeben.
(2) Eine Terminverschiebung ist nach vorheriger Absprache möglich. Insbesondere bei Erkrankung des Auftraggebers oder eines unmittelbar am Shooting beteiligten Familienmitglieds sowie bei ungeeigneten Wetterbedingungen bei Outdoor-Shootings wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
(3) Eine Terminverschiebung stellt keine Stornierung dar. Voraussetzung für eine kostenfreie Verschiebung ist, dass ein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden kann.
(4) Storniert der Auftraggeber einen verbindlich gebuchten Fototermin, ohne von einem gesetzlichen Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, kann die Fotografin ein Ausfallhonorar verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Das Ausfallhonorar wird bei einer Stornierung wie folgt pauschaliert:
- bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: kein Ausfallhonorar;
- bei einer Stornierung 30 bis einschließlich 15 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Honorars;
- bei einer Stornierung 14 bis einschließlich 4 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars;
- bei einer Stornierung 3 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen: 80 % des vereinbarten Honorars.
(6) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Fotografin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
(7) Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung der Fotografin in Textform zugeht.
(8) Bei einer nachweisbaren Erkrankung des Auftraggebers oder eines unmittelbar am Shooting beteiligten Familienmitglieds wird nach Möglichkeit einmalig eine kostenfreie Terminverschiebung angeboten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(9) Kann ein vereinbarter Ersatztermin nicht gefunden werden und wird der Auftrag deshalb nicht durchgeführt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(10) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 5 Krankheit, Wetter und von der Fotografin nicht zu vertretende Umstände
(1) Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit oder eines sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umstands den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
(2) Ist eine Durchführung zu einem Ersatztermin nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Outdoor-Shootings kann die Fotografin den Termin verschieben, wenn die Wetterbedingungen eine sinnvolle oder sichere Durchführung des Shootings erheblich beeinträchtigen. Die Entscheidung erfolgt nach fachlichem Ermessen und unter Berücksichtigung der konkreten Wetterlage.
(4) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die eine Durchführung des Shootings unmöglich oder unzumutbar machen, kann der Termin verschoben werden. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 6 Auswahl, Bearbeitung und Lieferung der Fotografien
(1) Die Fotografin wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs zur Verfügung gestellt werden.
(2) Die Bildbearbeitung erfolgt entsprechend dem individuellen Stil der Fotografin. Der Auftraggeber erkennt an, dass die fotografische und gestalterische Bearbeitung Teil der vereinbarten Leistung ist.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Fotografien, RAW-Dateien oder sonstiger Rohdaten besteht nicht.
(4) Die Lieferung erfolgt in dem im Angebot vereinbarten Format und Umfang. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung digital.
(5) Die Fotografin ist nicht verpflichtet, sämtliche während eines Shootings entstandenen Fotografien aufzubewahren. Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten wird nicht geschuldet.
(6) Der Auftraggeber ist für die Sicherung der gelieferten digitalen Dateien selbst verantwortlich.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die Fotografin bleibt Urheberin sämtlicher im Rahmen des Auftrags entstandener Fotografien.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien im vereinbarten Umfang.
(3) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, umfasst das Nutzungsrecht ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(4) Die private Nutzung umfasst insbesondere das Speichern, Ausdrucken und Teilen der gelieferten Fotografien mit Familienangehörigen und Freunden.
(5) Die Veröffentlichung der Fotografien durch den Auftraggeber in privaten sozialen Medien ist zulässig. Die Fotografien dürfen dabei nicht in einer Weise verändert oder verwendet werden, die berechtigte Interessen der Fotografin verletzt.
(6) Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Fotografien, insbesondere für Werbung, geschäftliche Internetseiten, Verkaufsangebote oder sonstige geschäftliche Zwecke, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
(7) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht gestattet. Die Weitergabe einzelner Fotografien zur privaten Nutzung an Familienangehörige und Freunde bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Veröffentlichung zu Werbezwecken
(1) Die Fotografin darf Fotografien, auf denen der Auftraggeber oder andere Personen erkennbar abgebildet sind, nur verwenden, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Die Einwilligung zur Veröffentlichung zu Werbezwecken wird unabhängig von diesen AGB und gesondert erteilt.
(3) Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(4) Die Erteilung oder Nichterteilung einer Einwilligung zur Veröffentlichung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder die Qualität und Durchführung des Shootings.
§ 9 Mängel und Beanstandungen
(1) Die Fotografin erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach ihrem fotografischen Stil.
(2) Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Fotografien sind der Fotografin möglichst zeitnah nach Erhalt mitzuteilen. Dabei ist der konkrete Mangel möglichst genau zu beschreiben.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Fotografin nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fotografin.
(5) Für den Verlust digitaler Dateien nach ordnungsgemäßer Übergabe haftet die Fotografin nicht, sofern der Verlust nicht auf einer von ihr zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Fotografin.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
